allgemeine geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft für Personalentwicklung GmbH (im Folgenden auch „GfP'' oder Auftragnehmer genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen für KundInnen (im Folgenden auch „AuftraggeberIn'' genannt) in den Bereichen Training, Seminare, Coaching, Curricula und Consulting. Stand Oktober 2011.

1. ALLGEMEINES

Mit der Anmeldung oder Auftragserteilung zu einer GfP-Veranstaltung gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Mündliche Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von der GfP, dem Auftragnehmer, schriftlich bestätigt worden sind.

Anmeldungen erfolgen in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Anmeldungen, Umbuchungen bzw. Stornierungen werden nur schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) entgegengenommen. Jede Anmeldung gilt als verbindlich.

Die Rechnungen sind bei Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Der|die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit eigenen Ansprüchen gegenzurechnen. Damit eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden kann, ist eine zumindest 90%-ige Anwesenheit erforderlich. KundInnen und GeschäftspartnerInnen erklären sich damit einverstanden, dass die Daten ihrer Organisation, die im Rahmen der Seminaranmeldung erhoben werden, in der Firmendatenbank der GfP aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass E-Mail-Adressen unserer KundInnen und GeschäftspartnerInnen genutzt werden, um auf Neuigkeiten, Veranstaltungstermine, Angebote, Informationen etc. der GfP aufmerksam zu machen. Falls dies nicht gewünscht ist, kann dies durch eine schriftliche Mitteilung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! jederzeit unterbunden werden.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der GfP erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für persönliche (Wert-)Gegenstände der TeilnehmerInnen kann keine Haftung übernommen werden. Den Anweisungen der TrainerInnen|BeraterInnen ist vor allem bei Outdoor-Veranstaltungen und Körperarbeit unbedingt Folge zu leisten. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Gewinnentgang, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm: Die GfP übernimmt keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in Publikationen und auf der Website. Weiters behält die GfP sich organisatorisch bedingte Programmänderungen sowie die Absage von Veranstaltungen vor. Das Zustandekommen von Veranstaltungen hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsteilen aus dem vorliegenden Geschäftsfall hat ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zu entscheiden. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Nicht zur Anwendung gelangt das UN-Kaufrecht. Sollten einzelne Bedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Alle TrainerInnen|BeraterInnen stehen in vertraglicher Beziehung zur GfP. Der|die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, sie zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen. Alle von der GfP gelieferten Produkte und Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese ohne schriftliche Genehmigung zu kopieren, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder in irgendwelchen weiteren Medien zu publizieren.

2. ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN

2.1. Seminarkosten

Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und Aufenthaltskosten. Die Einzahlung der Kursgebühr vor Seminarbeginn ist Voraussetzung für die Teilnahme. Ihre Anmeldung wird mit der Übersendung einer schriftlichen Bestätigung für beide Seiten verbindlich.

2.2. Zimmerreservierung

Bei allen mehrtägigen Seminaren außerhalb Wiens reservieren wir für Sie automatisch ein Einzelzimmer im jeweiligen Seminarhotel. Die Aufenthaltskosten (Nächtigung, Vollpension, Seminarpauschalen) sind direkt mit dem Hotel zu verrechnen.

2.3. Stornobedingungen

2.3.1. Absagen durch den|die AuftraggeberIn

Ab 6 Wochen vor Seminarbeginn verrechnen wir bei Storno oder Umbuchung 50 % der Seminargebühr, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn ist die volle Seminargebühr fällig. Wird ein|e ErsatzteilnehmerIn gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Stornierungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. Bei den Kooperationsseminaren gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Institutes|Hotels.

2.3.2. Absagen durch den Auftragnehmer, die GfP

Absagen durch den Auftragnehmer werden zumindest 2 Wochen vor Seminarbeginn an die TeilnehmerInnen kommuniziert. Ausgenommen sind krankheitsbedingte Ausfälle von TrainerInnen|BeraterInnen und Umstände, die die GfP nicht beeinflussen kann. Der Veranstalter garantiert die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin, die 100%-ige Gutschrift oder Rückerstattung der Seminarkosten. Der Auftragnehmer kann für das Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden.

3. FIRMENINTERNE VERANSTALTUNGEN

3.1. Kosten

Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Grundsätzlich werden Aufwände wie Kilometergeld (vom Wohnort der TrainerInnen|BeraterInnen zum Veranstaltungsort), Aufenthalts- und Verpflegungskosten der TrainerInnen|BeraterInnen nach Aufwand verrechnet, diese sind in den Angeboten explizit angeführt.

3.2. Stornobedingungen

3.2.1. Absagen durch den|die AuftraggeberIn

In Anbetracht der notwendigen langfristigen Seminarvorbereitungen und der damit verbundenen Terminbindung unserer TrainerInnen|BeraterInnen bitten wir Sie, unsere Stornobedingungen zu beachten: Ab Auftragserteilung bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Seminarbeginn verrechnen wir 10 % der Seminargebühr, ab 6 Wochen 50 % und bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen werden 100 % in Rechnung gestellt.

3.2.2. Absagen durch den Auftragnehmer, die GfP

Der Auftragnehmer kann Veranstaltungen aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle von TrainerInnen|BeraterInnen und Umständen, die die GfP nicht beeinflussen kann, absagen. Der Auftragnehmer kann für das Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden.

 

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