Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fachchinesisch und ganz ohne Augenzwinkern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft für Personalentwicklung Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden auch "GfP'' oder Auftragnehmer genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen für Kunden (im Folgenden auch "Auftraggeber'' genannt) in den Bereichen Training, Seminare, Coaching, Curricula und Consulting (im Folgenden auch "Veranstaltung" genannt). Stand September 2015.
Mit der Anmeldung oder Auftragserteilung zu einer GfP-Veranstaltung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung gilt als verbindlich.
Auf gut GfP-deutsch. Mit Augenzwinkern.
Das Angebot der GfP richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des Unternehmergesetzbuches. Verträge mit Verbrauchern benötigen zu ihrer Gültigkeit eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
Das heißt, kommen Sie bitte "dienstlich".
1. Vertragsdauer
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die GfP zu Stande (GfP-Teilnehmerschein bei Academy Seminaren und GfP-Auftragsbestätigung bei firmeninternen Veranstaltungen). Ein einfaches Bestätigungsschreiben über das Einlangen der Anmeldung stellt keine Bestätigung dar. Der Vertrag endet grundsätzlich mit Ende der letzten Veranstaltungseinheit. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät,
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der GfP weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der GfP eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
2. Teilnahmebestätigung
Damit eine Teilnahmebestätigung für den jeweiligen Kursteilnehmer ausgestellt werden kann, ist eine zumindest 90%-ige Anwesenheit erforderlich.
Auf die Toilette dürfen Sie aber jederzeit ...
3. Veranstaltungskosten
Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, Aufenthaltskosten und Mittagessen. Die Zahlung der Kursgebühr vor Seminarbeginn ist Voraussetzung für die Teilnahme.
Für unternehmensinterne Veranstaltungen werden zusätzlich Aufwände wie Kilometergeld (vom Wohnort der TrainerIn/BeraterIn zum Veranstaltungsort), Aufenthalts- und Verpflegungskosten der Trainer/Berater nach Aufwand und Vereinbarung verrechnet.
4. Zimmerreservierung
Bei mehrtägigen Seminaren außerhalb Wiens reservieren wir automatisch ein Einzelzimmer im jeweiligen Seminarhotel. Die Aufenthaltskosten (Nächtigung, Vollpension, Seminarpauschalen) sind direkt mit dem Hotel zu verrechnen.
5. Rechnungslegung
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden. Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der GfP vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
Die Rechnungen sind bei Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Rechnungen für die Teilnahme an Academy Seminaren sind spätestens bis zum Seminarbeginn zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verrechnet.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen.
6. Gewährleistung/ Haftung/ Schadenersatz
Die Teilnahme an Veranstaltungen der GfP erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für persönliche (Wert-)Gegenstände der Teilnehmer kann keine Haftung übernommen werden. Den Anweisungen der Trainer/Berater ist Folge zu leisten. Die GfP haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden, indirekte Schäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Gewinnentgang, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Laut eigener Erfahrung ist das Hantieren mit Stiften, das Sitzen auf handelsüblichen Sesseln sowie das Reden untereinander als völlig ungefährlich einzustufen ...
Der Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung erlischt nach sechs Monaten nach dem letzten Veranstaltungstermin. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der GfP zurückzuführen ist. Sofern die GfP eine Veranstaltung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die GfP diese Ansprüche an den Auftraggeber nach Aufforderung ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Sie müssten uns also mindestens die Beule zeigen, die sie von unserem "Beamerwurf" davongetragen haben.
Die GfP übernimmt keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in Publikationen und auf der Website. Weiters behält die GfP sich organisatorisch bedingte Programmänderungen sowie die Absage von Veranstaltungen vor. Das Zustandekommen von Veranstaltungen hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab.
Sehr gern unterhalten wir uns mit Ihnen unter vier Augen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin! (Für eine GfP-Veranstaltung sind vier Augen jedoch zuwenig.)
7. Stornobedingungen
Anmeldungen erfolgen in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Anmeldungen, Umbuchungen bzw. Stornierungen werden nur schriftlich (Post, oder E-Mail) entgegengenommen.
Ab 6 Wochen vor Seminarbeginn verrechnet die GfP bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden 50 % der Seminargebühr, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn ist die volle Seminargebühr zu bezahlen. Wird ein Ersatzteilnehmer gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Stornierungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. Bei den Kooperationsseminaren gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Institutes/Hotels.
Absagen durch die GfP werden zumindest 2 Wochen vor Seminarbeginn dem Kunden mitgeteilt. Ausgenommen sind krankheitsbedingte Ausfälle von Trainern/Beratern und Umstände, die die GfP nicht beeinflussen kann. Die GfP garantiert in solchen Fällen die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin, die 100 %-ige Gutschrift oder Rückerstattung der Seminarkosten, nach Wahl des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann für das Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden.
Heißt: Anderer Termin, Gutschrift oder Kohle retour. (Sorry, aber Juristen formulieren etwas ungelenk.)
8. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die persönlichen Daten (u.A. Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass alle E-Mail-Adressen unserer Kunden genutzt werden, um auf Neuigkeiten, Veranstaltungstermine, Angebote, Informationen etc. der GfP aufmerksam zu machen. Falls dies nicht gewünscht ist, kann dies durch eine schriftliche Mitteilung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! jederzeit unterbunden werden.
Pfuh, kann man das nicht kürzer formulieren? (Nein, kann man nicht! Anm. des "ungelenken" Juristen.)
Alle von der GfP benutzten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese ohne schriftliche Genehmigung zu kopieren, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder in irgendwelchen weiteren Medien zu publizieren. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die GfP zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Der Auftraggeber erteilt der GfP die unwiderrufliche Zustimmung, den Namen des Auftraggebers in der Referenzliste der GfP zu führen, als Referenz zu nennen und den Namen des Auftraggebers auf der Website, in Angeboten und in sonstigen Werbeunterlagen der GfP anzuführen. Der Auftraggeber erteilt darüber hinaus die ausdrückliche Zustimmung zur Anfertigung und Nutzung von Fotos von den Teilnehmern im Rahmen von Veranstaltungen durch die GfP zu Dokumentations-, Werbe- und Geschäftszwecken.
Also kämmen nicht vergessen ...
9. Informationspflichten
Der Auftraggeber verzichtet auf die Informationen, welche gemäß E-Commerce-Gesetz durch gegenseitige Vereinbarung abbedungen werden können. Der Auftraggeber verzichtet auf die Information, welche ausschließlich den Zugang der Anmeldung(en) des Auftraggebers bestätigt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsteilen aus dem vorliegenden Geschäftsfall hat ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zu entscheiden. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Sollten einzelne Bedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Alle Trainer/Berater stehen in vertraglicher Beziehung zur GfP. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sie zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen.
Ein GfP-Seminar bleibt immer ein GfP-Seminar.
11. Vertragsergänzungen
Mündliche Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag sind nur wirksam, wenn sie von der GfP dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.