Ihre Weiterbildung wird gefördert.

Bildungsförderung gehört in den Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesländer. Wir empfehlen Ihnen daher, den jeweils aktuellen Status auf der entsprechenden Homepage abzurufen. Eine Suche nach Fördermöglichkeiten finden Sie z.B. unter kursförderung.at oder auf der Serviceseite der WKO unter wko.at/foerderungen.

wiencert - oecert - logosDie GfP ist nach dem Qualitätssicherungsverfahren für Wiener Bildungseinrichtungen (»wien-cert«) zertifiziert, das den Anforderungen des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung (Ö-Cert) entspricht.
Einzelne Bundesländer (z.B. OÖ) erkennen zusätzlich auch ohne Ö-Cert die einzelnen von Ö-Cert anerkannten Qualitätssicherungs-Verfahren an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte bei den entsprechenden Stellen in den Bundesländern.

Förderungen von Personen.

AMS-ESF
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF. Die Auswahl der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe dient der Beschäftigungssicherung für die ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung, sowie der Erleichterung von Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber. Nähere Infos finden Sie unter esf.at.

waff – Wiener ArbeitnehmerInnen FörderungsfondsVom WAFF anerkannter Bildungsträger
Die GfP erfüllt die strengen Qualitätskriterien des WAFF und ist eine von diesem anerkannte Bildungseinrichtung! Details zu den Förderungen für Aus- und Weiterbildungskosten der MitarbeiterInnen und für Unternehmen finden Sie auf waff.at.

NÖ Bildungsförderung
Für KursteilnehmerInnen aus NÖ steht unter noe.gv.at/bildungsfoerderung ein Antragsformular für die NÖ Bildungsförderung zur Verfügung (E-Government Formular).
Die GfP ist im Formular angeführt und kann ausgewählt werden.

Förderungen von Unternehmen.

Qualifizierungsverbünde
Ein Qualifizierungsverbund besteht aus mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen. Gemeinsam wird ein maßgeschneidertes Qualifizierungsprogramm entwickelt, koordiniert und von externen Anbietern durchgeführt. Nähere Infos unter ams.at.

Bildungsfreibetrag
Unternehmen können einen Bildungsfreibetrag von bis zu 20% der angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Fragen Sie Ihre/n SteuerberaterIn oder informieren Sie sich unter kursförderung.at. Dieser Bildungsfreibetrag gilt sowohl für externe als auch für innerbetriebliche Ausbildungskosten.

Fonds Gesundes Österreich
Der Fonds fördert praxisbezogene Projekte der Gesundheitsförderung und -vorsorge, wobei ein Gesundheitsbegriff im ganzheitlichen Sinne zugrunde liegt. Der Fonds übernimmt konkrete befristete Kosten im Rahmen von Projekten, welche von den Organisationen betrieben werden. Einreichen können natürliche und/oder juristische Personen. Nähere Infos dazu finden Sie unter fgoe.org.